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Sind Zinsen aus Südafrika zu versteuern?

Aktualisiert: 29. Juni 2021

Früher hat Südafrika die Einkommen nach deren Quelle besteuert, wobei Kapitalgewinne reglmäßig besser gestellt waren als Erwerbseinkünfte. In 2001 hat das Ansässigkeitsprinzip dann das alte «territoriality principle» großteils verdrängt: Wie in Deutschland wird seither jeder Steuerinländer in Südafrika mit seinem Welteinkommen veranlagt. Den Steuerausländer trifft die Steuer i.d.R. nur beschränkt mit seinem Einkommen aus der südafrikanischen Quelle.


Historisch und nationalökonomisch motivierte Überschneidungen und Unterschiede zwischen den Ertragsteuersystemen beider Republiken regelt das Doppelbesteuerungsabkommen, das die nationale Zuständigkeit bei den verschiedenen Einkommensarten definiert. So schön, so gut. Wie steht es nun bei den Zinseinnahmen?


Südafrika honoriert das Einlageengagement inflationsgetrieben mit wesentlich höheren Zinsen als Deutschlandund und könnte somit eine gute Anlagealternative sein - wäre da nicht das Wechselkursrisiko! Die oft erklecklichen Zinseinnahmen erhöhen in Südafrika gem. s 24J ITA jedoch das dort zu versteuernde Einkommen zum Progressionstarif – wenn auch gekürzt um den Freibetrag auf inländische Zinsen, der nach s 10(l)(i) ITA 23.800 ZAR bzw. 34.500 ZAR bei über 65-Jährigen beträgt. Dem hingegen sind in Deutschland Zinseinkünfte nach Abzug des allbekannten Sparer-Pauschbetrages (801 € bzw. 1.602 € bei Zusammenveranlagung) i.d.R. dank Zinsabschlagsteuer (§ 32d EStG) pauschal mit 25 % abgegolten und somit vergleichsweise günstiger taxiert.


Doch der Teufel steckt im Detail: Der für Steuerausländer maßgebliche § 49 EStG erwähnt klassische Zinseinkünfte nicht, d.h. diese bleiben somit in Deutschland steuerfrei. Leider verpflichtet § 43a EStG die «auszahlende Stelle» (d.h. die Bank) zum Einbehalt der Kapitalertragsteuer auf ihre Zinsauszahlungen an alle natürlichen Personen, auch an Nicht-Residenten. Letzte müssen diese Steuer dann umständlich im Vergütungsverfahren zurückfordern oder bleiben darauf sitzen.


In s 10(l)(h) ITA ist die Steuerfreiheit für südafrikanische Zinsen bei Steuerausländern ausdrücklich geregelt. Zum 1.3.2015 hat die in Südafrika neu eingeführte 15%ige Quellensteuer jedoch für Unruhe gesorgt, setzt sie die Steuerfreiheit bei nicht ansässigen Zinsempfängern de facto wieder außer Betrieb. Ausgenommen hiervon blieben gemäß s 50C ITA kurioserweise Zinszahlungen der südafrikanischen Banken. Fazit: Zinszahlungen auf ein nonresident account sind in Südafrika nach wie vor steuerfrei.


Die jährlichen Erträgnisaufstellungen der Banken bescheinigen Ihren jährlichen Zinszufluss bis zum Ende des Fiskaljahres (Februar des Folgejahres). Veranlagungszeitraum ist in Deutschland jedoch das Kalenderjahr. Aufgrund der Zuflussbesteuerung (§ 11 EStG) können Sie bei unterjährigen Zinszahlungen die südafikanische Bescheinigung somit im Prinzip nicht für Ihre deutsche Einkommensteuererklärung nutzen. Komplizierter wird es bei größeren Einlagevermögen und substantiellen sonstigen Kapitalforderungen (ob verzinst oder unverzinst) an nahestehende Personen/Gesellschaften. Beliebt aber nicht unproblematisch ist es, seiner südafikanischen Gesellschaft Geld zu leihen und deren Gewinn über Zinsen abzuschöpfen. Seit dem 1.1.2015 gibt es nämlich auch in Südafrika eine Zinsschranke für Betriebsausgaben an Offshore-Zinsempfänger und andere Besonderheiten.


Spätestens hier werden Sie ohne qualifizierte Beratung Ihres deutsch-südafrikanischen Steuerberaters an den steuerrechtlichen Formalien am Kap Schiffbruch erleiden und sich Stress einhandeln. Auch hier gilt: das Finanzamt sitzt am längeren Hebel.


© Steiner Tax Consultants (Pty) Ltd, Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com

Stand 3/2016

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