Budget 2026: Überraschende Entlastungen statt kalter Progression
- Anselm Steiner

- vor 19 Stunden
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Nach den Verwunderungen rund um das sogenannte No-Show-Budget im vergangenen Februar waren die Erwartungen für die diesjährige Budget Speech eher verhalten.
Knapp 27 Millionen „Grant Recipients“ – über 45 % der Bevölkerung – mit einem Gesamtbudget von rund R 447 Mrd., was in etwa dem jährlichen Schuldendienst entspricht, und die übliche Ausgabendynamik lassen ohne wirkliche Reformen eben nur begrenzten fiskalischen Spielraum.
Entsprechend rechneten viele Analysten im Vorfeld mit dem Gewohnten für die Einnahmenseite: ein fünftes Jahr eingefrorener Steuertranchen und damit ein weiterer Anstieg der kalten Progression, daneben die üblichen Erhöhungen bei den Verbrauchsabgaben.
Zur Erinnerung: Der „No-Show“ im letzten Jahr gründete im politischen Streit um die Umsatzsteuererhöhung – die am Ende nicht kam.
Umso bemerkenswerter ist, dass sich in der diesjährigen Budget Speech unter Verweis auf höhere Mehreinnahmen und eine allgemeine wirtschaftliche Erholung die Steuertranchen wieder leicht bewegen. Die eigentliche Botschaft liegt jedoch in der Veränderung bei diversen Schwellenwerten.
Über Jahre unverändert, waren diese inflationsbedingt zunehmend zur Nebensache degeneriert. Diese Anpassungen betreffen nicht nur kleine Unternehmen und Unternehmer, sondern auch nicht in Südafrika ansässige Steuerpflichtige.
Nach 17 Jahren wird ab dem 1.4.2026 die maßgebliche Umsatzgrenze sowohl für die VAT-Registrierung innerhalb von zwölf Monaten als auch für die Turnover Tax von R 1.000.000 auf R 2.300.000 angehoben.
Für viele Unternehmen im B-to-C-Bereich – etwa Health-Care-Provider, Berater, Handwerker oder Vermieter von Ferienwohnungen (AirBnB) – beeinflusst die Umsatzsteuerpflicht unmittelbar Rentabilität, Liquidität und den deklaratorischen Aufwand. Insofern ist diese Anpassung durchaus ein Game-Changer.
Sollten Sie bereits umsatzsteuerlich registriert sein, ist eine nun mögliche Deregistrierung allerdings sorgfältig zu prüfen, da sie regelmäßig eine Nachversteuerung der im Unternehmen befindlichen Vermögensgegenstände auslöst.
Einige der wichtigsten Änderungen im Überblick (bisherige Werte in Klammern):
Capital Gains Tax (Wertzuwachsbesteuerung): - Primary Residence Abatement R 3.000.000 (R 2.000.000) - jährlicher Freibetrag natürliche Personen R 50.000 (R 40.000) - SME-Marktwertgrenze R 15.000.000 (R 10.000.000) - SME-Freibetrag R 2.700.000 (R 1.800.000).
Donations Tax (Schenkungen):
- jährlicher Freibetrag natürliche Personen und Trusts R 150.000 (R 100.000) - andere R 20.000 (R 10.000).
Kleinunternehmen: - VAT-Umsatzgrenze (12 Monate) R 2.300.000 (R 1.000.000) - Turnover-Tax-Einkommensgrenze R 2.300.000 (R 1.000.000).
Weiterführende Erläuterungen zu den vorstehenden Schwellenwerten und Größenklassen finden Sie in unseren Blogs auf unserer Internetseite.
Ihr Anselm Steiner MA, MSc Taxation, Steuerberater, Chartered Tax Adviser (SAIT) © Steiner Tax Consultants Pty. Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com
Stand 3/2026 – not generated by AI


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