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Direkte Steuern sollen das Defizit senken

Nun ist es raus: Finanzminister Pravin Gordhan möchte den von ihm beschworenen ANC-eigenen Transformationsprozess nicht gefährden und holt sich deshalb das Geld zur Finanzierung seiner Projekte und des um 8 Mrd. ZAR tieferen Haushaltslochs von nun 148 Mrd. ZAR in diesem Steuerjahr über höhere persönliche Steuerzahlungen. Da das GDP in 2016 lediglich um 0,5% statt der erhofften 0,9% anstieg, scheint sich nun alles noch weiter zu entfernen von der Aussicht auf die Entfesselung der wirtschaftlicher Eigendynamik, der Förderung von Eigeninitiative und alternativer Ansätze. Schade, denn das Land dürfte doch das Potential für innovative Entwicklungsformen bergen.


Im Gegensatz zu Deutschland, wo Steuerpläne in Ausschüssen und in der parlamentarischen Debatte unter dem Scheinwerfer der Öffentlichkeit proporzgetrieben breitgetreten werden (man erinnere sich nur der Erbschaftsteuerreform!), wirkt die alljährliche «National Budget Speech» wie eine Verheißungsinszenierung mit Überrumpelungseffekt. Der Vorteil ist hier allerdings, dass im laufenden Jahr relative Planungssicherheit herrscht, während in Deutschland die permanente Nachjustierung durch den Gesetzgeber, mitunter auch mit zweifelhafter Rückwirkung, die Beraterbranche auf Trab hält.


Was ist passiert? Die Körperschaften, Kapitalzuwachsgewinne und Erbschaften wurden diesmal verschont. Die politisch riskante Umsatzsteuer verharrt auf niedrigem Niveau (14%) und wurde auch nicht auf Mineralölprodukte ausgedehnt. Es steigt dafür die Mineralölsteuer selbst (+30 cts). Die Einkommensteuer hat’s durch Einführung einer Art «Reichensteuer» (new tax bracket 45%) für die 103.000 größten Steuerzahler erwischt und die Abgeltungssteuer auf Gewinnausschüttungen an Residents wird im internationalen Steuervergleich mit nun 20% nach zuvor 15% unattraktiver.


Neben vielen weiteren Maßnahmen seien als wichtigste hier nur folgende erwähnt: die Anhebung der steuerfreien arbeitgeberseitigen Förderung der Weiterbildung (je nach Bildungsniveau auf 20.000 ZAR bzw. 60.000 ZAR p.a. ab NQF 7), die Anhebung der Kilometersätze (auf 3,55 ZAR) und Verpflegungspauschalen (auf 397,00 ZAR pro Nacht) sowie die Erhöhung des Freibetrags bei der Grunderwerbsteuer auf 900.000 ZAR.


Vergleicht man nun die Definitivbelastung von Körperschaften, taxiert der deutsche Fiskus den Brutto-Gewinn bis zur pauschalen Kapitalertragsteuer herunter beim Anteilseigner unter Berücksichtigung der Kirchensteuer mit knapp über 50%. In Südafrika flossen dem Shareholder bis zum 21.2.2017 netto 61,2% des Gewinns vor Steuern seiner Beteiligung zu, danach immerhin noch 57,6%.


Während in Deutschland die «kalte» Progression durch bundestags-wahlbedingte Anhebungen der Schwellenwerte abgemildert wird, sind im inflationsgetriebenen Südafrika jährliche Staffelanpassungen normal. Allerdings verläuft bei einer offiziellen Inflationsrate von 6,4% in 2016 die verkündete Anpassung der Schwellenwerte mit einem Plus von diesmal nur 1% „unterinflationär“, was de facto bei allen Steuerzahlern zu einem Kaufkraftverlust führt. Man könnte hier somit eher von einer «heißen» Progression sprechen, zumal zum Einkommensteueraufkommen nur eine Minderheit beiträgt.


Absolut verringert sich also die persönliche Einkommensteuer infolge der Schwellenanhebung im Vorjahresvergleich ab 1.3.2017 bei einem zu versteuernden Einkommen von weniger als 1,5 Mio. ZAR je nach Höhe des Einkommens zwischen 135 und 941 ZAR. Darüber steigt sie dank des neuen Spitzensteuersatzes: Bei Einkommen von z.B. 2 Mio. ZAR um 53 TZAR bis auf knapp +4% bei Einkommen über dann 5 Mio. ZAR.


Die Steuersätze selbst staffeln sich für 2017/2018 nach folgenden Einkommenstranchen: 18% bis 189.880 ZAR, 26% bis 296.540 ZAR, 31% bis 410.460 ZAR, 36% bis 555.600 ZAR, 39% bis 708.310 ZAR, 41% bis 1.500.000 ZAR (ca. 100.000 EUR) und darüber 45% (neu).


Bei unter 65-Jährigen beträgt die Einkommensfreigrenze 75.750 ZAR (ca. 5.000 EUR) bzw. der Steuerrabatt 13.635 ZAR. Ab 75-Jahren erreicht dieses Existenzminimum dann 131.150 ZAR, was an den deutschen Altersfreibetrag erinnert. Freilich muss letzter in einem Land erheblich niedriger ausfallen, dessen Lebenserwartung mit 81 Jahren (2012) um 20 Jahre die am Kap übersteigt.


Wichtig: Einen Splittingtarif kennt Südafrika genau so wenig wie die gemeinsame Veranlagung.


Im Vergleich: das Existenzminimum (Grundfreibetrag) liegt in Deutschland bei 8.354 EUR. Der Spitzensteuersatz von 45% greift ab einer Einkommenstranche über 250.731 EUR im Grundtarif, zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Auch diese Zuschläge sind dem südafrikanischen Besteuerungssystem fremd.


© Steiner Tax Consultants (Pty.) Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com

Stand 11/2019

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