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Steuerliche Rahmenbedingungen für private Investoren in Südafrika

Einer der wesentlichen Unterschiede zwischen Deutschland und Südafrika, und das gilt auch im Vergleich mit der wohlständigen Kapregion, äußert sich im Vermögens- und Einkommensgefälle von Nord nach Süd.


Quantifizierbar sind diese weithin sichtbaren Unterschiede allerdings nur näherungsweise: So betrug lt. Weltbank das BSP in PPP-US$ 2013 in Südafrika 12.240 gegenüber 45.620 in der Bundesrepublik. Höhere Qualifizierung als Indikator für Einkommensverteilung und -dynamik zeigt sich lt. OECD in der «Tertiary education» (diese Gruppe erzielt lt. OECD weltweit ein um +49% höheres Einkommen); sie wird in 2014 in Südafrika bei 7% und in Deutschland bei 28% verortet. Am deutlichsten drückt sich das Gefälle im Steueraufkommen aus: Laut Rollingalpha (2015) zahlen von den 53 Millionen Südafrikanern nur 13% Einkommensteuer, in Deutschland dürften das mit ca. 43 Mio. Erwerbstätigen erheblich mehr sein. Und aus eigener Erfahrung lässt sich beisteuern, dass das Werk eines Steuerberaters in Südafrika den dort Lebenden regelmäßig exotisch anmutet, während einem deutschen Zeitgenossen der Verzicht darauf als Abschied von einer vorausschauenden Vermögensplanung ausgelegt wird.


Kurzum, wer von der Bundesrepublik und nach dortigen Maßstäben in überschaubarem Maße nach Südafrika investiert, ob in Unternehmen oder Immobilien, stößt hier schnell in den Kreis derjenigen Wirtschaftsteilnehmer, deren Handlungen eine hohe Steuerrelevanz aufweisen. Das südafrikanische Einkommensteueraufkommen bestreitet im Wesentlichen nämlich eine überaus schmale Gruppe von Steuerzahlern, woraus folgt, dass bei vergleichbaren Sachverhalten in Südafrika regelmäßig mit einer höheren Steuerbelastung als in Deutschland zu rechnen ist. Das gilt auch für Steuerausländer und insbesondere für in Südafrika steuerbare entgeltliche aber auch unentgeltliche Vermögensübertragungen.


Vorab einer relevanten Investitionsentscheidung ist es deshalb unverzichtbar, das mit diesem Invest langfristig verfolgte persönliche Ziel zu bestimmen und mit dem Berater denjenigen Weg zu besprechen, der in Anbetracht der zivilrechtlichen und steuerrechtlichen Rahmenbedingungen diese Zielvorgabe am besten erreicht. Aber auch in Fällen, wo solche Investitionen Jahre zurückliegen, ist es für Ihre persönliche Vorsorge wesentlich, sich die finanziellen Konsequenzen von Veränderungen zu vergegenwärtigen, die Tod, Vermögensauseinandersetzung, Wohnsitzwechsel, Desinvestition etc. auslösen, um ggf. hier gegensteuern zu können. Denn gerade bei wenig fungiblen Assets wie Immobilien führt die bei solchen Veränderungen übliche Veräußerungsfiktion in Südafrika zu unerwarteten und aus deutscher Sicht nicht vorhersehbaren Steuerforderungen, für die dann die finanziellen Mittel fehlen.


Beispiel 1: Da der gesetzliche Güterstand zwischen beiden Ländern abweicht, kann es hinsichtlich zukünftiger Vermietungseinkünfte sinnvoll erscheinen, Immobilieninvestitionen gemeinsam durchzuführen und damit Progressionen und Freibeträge auch in Hinblick auf das DBA zu optimieren. Damit lässt sich auch der Übertragungswert bei Erbanfall für den Längerlebenden reduzieren.


Beispiel 2: Bei größeren immobilienlastigen Investitionen mit vorhersehbaren Nominalwertsteigerungen kann bei bestimmten Nachfolgekonstellationen der Erwerb durch einen Trust sinnvoller erscheinen - nachträgliche Gestaltungen, die eine Einbringung in einen Trust voraussetzten, dürften nämlich regelmäßig an den dann fälligen erheblichen Übertragungskosten und Missbrauchsregelungen scheitern.

© Steiner Tax Consultants (Pty.) Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com

Stand 10/2016

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