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Drei Jahre Steuernews - ein Buch ohne Siegel

Aktualisiert: 13. Dez. 2019

Zum Jahreswechsel möchten wir mit Ihnen feiern. Und es gibt Anlass zu feiern, denn in der Tat können wir mittlerweile auf 3 Jahre Steuernews zurückblicken! Monat für Monat beleuchten wir für Sie Besonderheiten des südafrikanischen Steuerrechts und heben dessen Unterschiede zum deutschen Rechtskontext hervor – denn wir glauben, nur im Vergleich werden komplexe Zusammenhänge wirklich transparent.


Mit unserer Serie «Steuernews» ist gleichzeitig eine für die Branche einzigartige Sammlung entstanden, gebunden würde sie bereits ein ganzes Buch umfassen. Mit ihren ausgewählten anwenderorientierten Aufsätzen dient sie der Orientierung für Steuermigranten und bildet Steuerlaien die Einstiegsbrücke zu den sie interessierenden internationalen Sachverhalten.

Wie erfolgt unsere Themenwahl? Die Themen haben Sie selbst über die Zeit in unsere Beratungspraxis hereingetragen, manche von Ihnen mit dem Wunsch, einige Grundaussagen in verständlichem, übersichtlichem Format nachlesen zu können, Quellenverweis inklusive. Sobald über den Einzelfall einer Anfrage hinaus sich Beratungsfelder häuften, haben wir das Wesentliche dazu zusammengefasst und dabei auch Tendenzen der Rechtsentwicklung berücksichtigt.


Unsere Features tragen Erstellungstags, womit sie sich auch im Nachhinein in ihrem «historischen» Kontext verordnen lassen. Reichen sie mehrere Jahre zurück, können manche Aufsätze dadurch zwar Patina ausstrahlen, sie büßen dennoch nichts an ihrer grundsätzlichen Relevanz ein. Wird ein Thema zu einem späteren Zeitpunkt erneut aufgegriffen, vervollständigt der neue Blickwinkel die ursprünglichen Aussagen und macht diese für den Leser umso greifbarer.


Begonnen hatten wir unsere Serie mit Einblicken in Erbschaft, Schenkung und die Konsequenzen eines fehlenden Doppelbesteuerungsabkommens hierzu. Das Begriffspaar Nachlass vs. Erbschaft hat dabei stets auf weiterführende Besonderheiten verwiesen, die jeder kennen sollte, dessen Vermögen Südafrika tangiert. Dann veröffentlichten wir Unterschiedlichstes zur Gewinnermittlung, besonders für diejenigen Leser, deren Einkommensquellen jedes Musterabkommen dem Belegenheitsstaat zuordnet. Wer Immobilien vermietet, verfügt auch über Kapitaleinkünfte und hat sich dazu wohl ebenfalls einen Rentenstock aufgebaut, den Deutschland nur zu gerne besteuert, denn bei beschränkter Steuerpflicht greifen dort regelmäßig keine Freibeträge.


Neben nützlichen Hinweisen für Privatpersonen haben wir auch zur Umsatzsteuer das ausgeführt, was in Südafrika von der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie abweicht und was Sie als Arbeitgeber bei Lohnsteuer und den Pflichtabgaben erwartet. Unternehmer dürfte darüber hinaus interessiert haben, welche Denke SARS bei der Ertragsabgrenzung leitet und warum das Handelsrecht keine, die Kapitalsphäre jedoch eine erhebliche Auswirkung auf die Gewinn-Definition in Südafrika haben. Weiter stellten wir allgemeinere Informationen zur Leistungsfähigkeit der Länder vor und die Zusammensetzung des Steueraufkommens sowie dessen Verteilung mit den daraus folgenden im Verhältnis zu Deutschland ganz verschiedenartigen Steuerungsregularien. Neben vielen weiteren Betrachtungen haben wir natürlich auch die Gretchenfrage aufgeworfen: wo und wann bin ich eigentlich steuerlich ansässig?


Kurzum, wir glauben, in den drei Jahren einen vergleichenden Überblick der Systeme für alle diejenigen zusammengefügt zu haben, die nicht nur vorübergehend am Kap weilen und deshalb auch hierbei Planungs- und Rechtssicherheit in punkto Vermögensabsicherung und Nachfolge benötigen. In diesem Geiste wollen wir auch 2019 weiterverfahren.


Benötigt man dank all der Informationen überhaupt noch das persönliche Gespräch mit einem auf das deutsch-südafrikanische Steuerrecht spezialisierten Berater? Der Teufel steckt bekanntlich im Detail und erscheint zumeist dann, wenn es um die konkrete Umsetzung der allgemeinen Prinzipien geht. Unsere Beratung knüpft stets an Ihren individuellen Sachverhalt an und berücksichtigt auch jene Umstände, die ohne eine fachliche Bestandsaufnahme verborgen bleiben und sich damit einer noch so umsichtigen Planung entziehen.


Berater, Inhaber und Partner der Steiner Tax Consultants in Kapstadt sind Frau Dipl. BW, BCom (Hons) Taxation UCT Angelika Steiner und Herr MA, MSc Taxation Anselm Steiner. Beide sind wir seit Jahren in Deutschland (Speyer) als Steuerberater in eigener Kanzlei tätig, beraten deutsche und südafrikanische Mandanten in wirtschaftlichen und steuerlichen Belangen und vertreten diese gegenüber den Finanzbehörden. Frau Steiner ist «Fachberaterin für Unternehmensnachfolge (DStV)» und hat an der Kapstädter UCT ihr Studium im südafrikanischen Steuerrecht absolviert. Herr Steiner ist als «Master Tax Practitioner (SA)» zugelassenes Mitglied bei SAIT.


Noch einen Hinweis in eigener Sache: Nach über 5 Jahren in wechselnden Büroadressen werden wir zum 1. März 2019 unser neues, großzügiges Office in der Somerset Road («De Waterkant Centre») beziehen. Endlich findet dann unsere Accounting-Abteilung ausreichend Platz zur Expansion: Sie fungiert erfolgreich als BackOffice für innovative Steuerberatungskanzleien in Deutschland (www.fibubackoffice.de).


Kapstadt bietet spannende Herausforderungen. In diesem Sinne begleiten Sie unsere besten Wünsche.


Ihre Angelika und Anselm Steiner © Steiner Tax Consultants (Pty.) Ltd., Cape Town - www.steiner-taxconsultants.com

Stand 1/2019



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