VERGÜTUNG
1. Unsere Honorarsätze im Überblick
1.1 Individuelle Beratung, Erstberatung, gutachterliche Tätigkeiten
Einmalige Compliance-Kosten für die Mandatsaufnahme, Dokumentation und Verwaltung: 2.000 ZAR*
Beratungsgespräch Partner, je angefangene halbe Stunde: 3.000 ZAR
1.2 Sonderarbeiten durch fachliche Mitarbeiter
Einrichtung von Bankkonten, Vollmachten, Vertretungen, gesonderte Registrierungen und Deregistrierungen beim Finanzamt, Nachverfolgung von Anträgen beim Finanzamt und anderen Stellen, Einrichtung von Domizilierungen etc., je angefangene halbe Stunde: 750 ZAR
Honorarpauschalen für:
Registrierung des Steuerzahlers zur Einkommensteuer bei SARS für Non Residents: 6.000 ZAR
Registrierung des Unternehmens zur Umsatzsteuer: 15.000 ZAR
Registrierung des Arbeitgebers bei der Unfallversicherung: 4.000 ZAR
Registrierung des Arbeitgebers zur Arbeitslosenversicherung und der Weiterbildungsförderung: 4.000 ZAR
Registrierung einer Limited beim Registergericht (CIPC): 20.000 ZAR
1.3 Lohnabrechnungen
Monatsgrundpauschale: 300 bis 600 ZAR, volumenabhängig
Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen pro Monat und Mitarbeiter: 160 ZAR
Jahresmeldungen und Lohnsteuerbescheinigungen: 3.000 ZAR
Jahresmeldung zur Unfallversicherung: 3.000 ZAR
Beratungen und Vertragsmanagement, je angefangene halbe Stunde: 1.500 ZAR
1.4 Mandantenbuchführung nach IFRS und HGB
Monatsbuchhaltung nach IFRS und HGB auf Online FiBu in XERO, SAGE, DATEV oder HMD
Belegarchivierung, Auswertungen und Jahresabschlüsse
Honorar: volumenabhängig, auf Anfrage
Hinterlegung Jahresabschluss beim Handelsregister (CIPC): 1.500 ZAR zzgl. Registregebühr
1.5 Remote Back-Office (FiBu-Backoffice)
AddOn-Buchführungsbackoffice für deutsche Steuerberater: 50% des jeweiligen Mandantenumsatzes
1.6 Steuererklärungen
Steuerliche Gewinnermittlungen, laufende Einkommensteuererklärungen, Exit Tax, Erbschaft- und Schenkungssteuer, Umsatzsteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragsteuer, Börsenumsatzsteuer, Anträge
Honorar: analog zur Steuerberater Vergütungsverordnung in Deutschland bei normalen Sachverhalten, nach Zeitaufwand bei komplexeren Berechnungen und Ermittlungen
Beispiele:
Erklärung südafrikanischen Vermieteinkünfte (je nach Vorbereitung seitens des Mandanten): 7.000-15.000 ZAR pro Objekt
Nachprüfungsanfragen (audit) durch südafrikanisches Finanzamt, einfache Fälle: 3.000 ZAR
Einspruchsverfahren (Dispute) gegen «additional assessment»: 4.000 ZAR
Vorauszahlungserklärung natürliche Personen mit Ermittlung des Planeinkommens: 5.000 ZAR
- bei Partnerschaften auf gleicher Wertgrundlage für jede weitere Person: 2.000 ZAR
Vorauszahlungserklärungen bei Zugrundelegung des sog. "Basic Amount": 3.000 ZAR
Vorauszahlungserklärung für Körperschaften oder Einkommen >1 Mill. ZAR mit umfangreicher Ermittlung: 6.000 ZAR
1.7 Sonstige Leistungen
Betriebsprüfungen, Due Diligence, Testamentsabwicklung, Abschlussprüfung, Domizilierung, Zahlungsverkehr, Übersetzungen und andere
Honorar: nach Vereinbarung
Fiskalvertreter (Kapitalgesellschaften) bei selbstschuldnerischer Bürgschaft des Mandanten: 19.000 ZAR p.a.
1.8 Öffentliche Beglaubigungen und Eidesstattliche Versicherungen
Als gesetzliche Leistungsverpflichtung gebührenfrei
2. Tarifermäßigung
2.1 Anrechnung von Beratungsleistungen
Geht der ersten Steuererklärung eine Beratung nach Ziff. 1.1 voraus, so ermäßigt sich die Honorarrechnung der ersten Steuererklärung um 1.500 ZAR.
2.2 Anrechnung unserer ePublikationen
Haben Sie vorab einer Beratung nach Ziff. 1.1 eine ePublikation erworben, rechnen wir den Preis des Downloads auf die erste Honorarrechnung an.
2.3 Ermäßigung unserer Compliance-Gebühren
*) Wenn Sie unser Mandantenstammblatt selbst befüllen, die standesrechtlich geforderten Unterlagen und Erklärungen vollständig abgeben und uns zumailen, ermäßigt sich die Compliance-Kostenumlage nach Ziff 1.1. auf 1.000 ZAR
Das Formular dazu finden Sie über diesen Link.
3. Fälligkeit, Umsatzsteuer, Gerichtsstand
Unsere Honorarnoten sind fällig bei Rechnungserhalt. Gerichtsstand ist Kapstadt.
Alle vorstehenden Tarife verstehen sich zzgl. MWSt von 15% (Normalfall). Leistungsempfänger mit bestätigtem steuerlichem Wohnsitz im Ausland, die sich zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nicht in Südafrika aufhalten oder deren Leistungserhalt nicht in Südafrika verbraucht wird: Umsatzsteuer 0%.
Stand: 1/8/2024